Was sind Grunddienstbarkeiten?

Egal, ob eine Immobilie verkauft oder gekauft werden soll, ist ein Blick im Vorfeld auf mögliche eingetragene Grunddienstbarkeiten unumgänglich.

Für Verkäufer können sie eine Wertminderung des eigenen Grundstückes bedeuten, für Käufer eine Einschränkung bei der Nutzung oder Bebauung des neu erworbenen Grund und Bodens.

Bei Grunddienstbarkeiten handelt es sich um Rechte, Vorschriften oder Verbote, die einem anderen Grundstück dienen. Diese können in einem privaten Vertrag vereinbart worden sein, welcher nicht auf neue Eigentümer übergeht. Sollen Sie auch verbindlich für spätere Käufer gelten, werden sie in der Abteilung 2 des Grundbuches eingetragen. Handelt es sich um öffentliche Grunddienstbarkeiten, sind diese im Baulastenverzeichnis zu finden. 

Welche Grunddienstbarkeiten gibt es?

Nutzungsdienstbarkeit

Wegerechte und Leitungsrechte sind die am häufigsten anzutreffenden Grunddienstbarkeiten. Besonders bei Verdichtungsmaßnahmen und der damit oftmals einhergehenden Bebauung in zweiter Reihe sind diese von Nöten, damit das hintere Grundstück erschlossen werden kann. In diesem Fall wird im Grundbuch des vorderen Grundstückes dem Hinteren das Recht zum einen zur Verlegung aller notwendiger Leitungen als auch das Überfahren des vorderen Grundstückes eingeräumt. In diesem spezifischen Fall unterliegt der Eigentümer des vorderen Grundstücks sogar einer gesetzlichen Duldungspflicht (Notwegerecht §§ 917 und 918 BGB).

Die Duldung von Schmutz- oder Lärmbelästigungen sind eine typische Grunddienstbarkeit in der Nähe von landwirtschaftlichen- oder industriell genutzten Grundstücken.

Sollen Grundstücksgrenzen überbaut werden, wurde meist die Erlaubnis hierzu im Grundbuch als Grunddienstbarkeit eingetragen. 

Unterlassungsdienstbarkeit 

Auch Bebauungsbeschränkungen können in einer Grunddienstbarkeit festgehalten werden. Teilt ein Eigentümer zum Beispiel sein Grundstück und verkauft diesen Teil, möchte aber nicht als neue Nachbarn ein mehrgeschossiges Mehrfamilienhaus haben, so kann er sich durch eine Grunddienstbarkeit davor schützen.

Auch zu den Unterlassungsdienstbarkeiten kann das Verbot von emissionsstarken Brennstoffen zählen oder von andere geruchs- oder geräuschsbelästigenden Nutzungen auf dem Nachbargrundstück.

Baulasten

Ähnlich sieht es bei den Baulasten aus. Leitungs- und Wegerechte zum Beispiel für Kanäle, Strommasten oder Feuerwehrzufahrten sind hier häufig zu finden. Aber auch Regelungen zu Abstandsflächen, Stellplätzen, Kinderspielflächen oder ähnlichem können durchaus als Belastung eingetragen sein.

Unser Rat

Auch wenn Ihnen selbst keine Grunddienstbarkeiten bekannt sind, können diese trotzdem vorhanden sein. In vielen Fällen sorgen sie kaum für Einschränkungen bei den Nutzern des Grundstückes. 

Ihr Immobilienmakler wird Ihr Grundstück oder Ihre Wunschimmobilie trotzdem bei jedem Ablauf eines Immobilienverkaufs bzw. -kaufs gewissenhaft auf diese Belastungen prüfen, sodass hier keine Schadenersatzansprüche im Nachgang an den Kaufvertrag entstehen können. Bei Fragen sprechen Sie ihn oder sie einfach an.

Sie suchen aktuell eine Immobilie?

Als Immobilienmakler für Kappeln haben wir regelmäßig attraktive Immobilien in Kappeln in unserem Katalog. Daneben sind wir auch als Immobilienmakler für Süderbrarup und die gesamte angrenzende Schlei-Region bis hin nach Flensburg aktiv. 

Sie können sich auch gerne mit Ihren Wunschkritieren an uns wenden und wir nehmen Sie dann in unsere Liste der “aktiven Kaufinteressenten” auf und kontaktieren Sie als erstes, wenn wir denken, dass etwas für Sie passendes dabei ist. 

winkels_blog_2