Die sogenannte „Spekulationssteuer“ beim Immobilienverkauf – wer zahlt diese und ab wann?

Die sogenannte Spekulationssteuer kann bei einem Immobilienverkauf innerhalb von zehn Jahren anfallen. Bei der Spekulationssteuer handelt es sich um einen umgangssprachlichen Begriff für eine Regelung innerhalb der Einkommenssteuer für Gewinne, die bei Veräußerungsgeschäften anfallen. Doch für wen gilt diese Regelung und wer ist von dieser Steuer nicht betroffen?

Die sogenannte Spekulationssteuer kann bei einem Immobilienverkauf innerhalb von zehn Jahren anfallen. Bei der Spekulationssteuer handelt es sich um einen umgangssprachlichen Begriff für eine Regelung innerhalb der Einkommenssteuer für Gewinne, die bei Veräußerungsgeschäften anfallen. Doch für wen gilt diese Regelung und wer ist von dieser Steuer nicht betroffen?

Laut § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Einkommensteuergesetz sind die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Wertpapieren, Grundstücken und Immobilien grundsätzlich steuerpflichtig. Da mit dieser Regelung vor allem die Spekulation auf kurzfristige Gewinne vermieden werden soll, wird diese Besteuerung nicht generell auf jedes Immobiliengeschäft angewendet.

Wann muss die Spekulationssteuer gezahlt werden

Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren verkauft und wurde diese nicht von den Verkäufern selbst bewohnt, erfüllt sie die Voraussetzungen für eine Besteuerung. 

Wurde die Immobilie mindestens im Jahr der Veräußerung sowie den zwei davor liegenden Jahren von den Verkäufern selbst bewohnt, wird der aus dem Verkauf entstehende Gewinn nicht besteuert.

Wann beginnt die Frist?

Die Frist beginnt mit dem Termin des notariellen Kaufvertrags des Immobilienkaufs. Der Eigentumsübergang, die Bezugsfertigkeit oder ein möglicher Vorvertrag spielen keine Rolle. 

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Wie hoch ist die Spekulationssteuer?

Da es sich bei der umgangssprachlichen “Spekulationssteuer” um die Einkommenssteuer handelt, gibt es für diese keinen festen Steuersatz. Die Höhe ist abhängig von dem damaligen und aktuellen Verkaufspreis, den Veräußerungs- und Anschaffungskosten sowie dem persönlichen Steuersatz. 

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Blogartikel um keine Steuer- oder Rechtsberatung handelt. Bitte lassen Sie Ihren Sachverhalt immer im konkreten Fall durch eine qualifizierte Rechts- oder Steuerkanzlei prüfen.

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