Ist der Energieausweis verpflichtend?
Bereits seit dem 01. Februar 2002 ist der Energieausweis beim Verkauf und der Vermietung verpflichtend, eine Ausnahme gilt dabei lediglich für denkmalgeschützte Immobilien. Damals trat die EnEV (Energieeinsparverordnung) 2002 in Kraft.
Der Energieausweis soll seitdem als einfaches Vergleichsmittel zur energetischen Einordnung unterschiedlicher Immobilien dienen, sodass Kauf- und Mietinteressenten sich sofort ein Bild über den Modernisierungsgrad der Immobilie und die auf sie zukommenden Energiekosten machen können. Daher findet man in ihm auch Modernisierungsempfehlungen.
Mittlerweile ist die EnEV Teil des GEG (Gebäudeenergiegesetz). Die genauen Vorgaben für den Energieausweis sind somit nun in diesem zu finden.
Es gibt zwei Arten von Energieausweis: Den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
Wie die Namen schon verraten, wird der eine nach dem Energieverbrauch des Gebäudes erstellt, der andere nach dem Energiebedarf. Somit ist besonders der vergleichende Aspekt, für den dieses Dokument entwickelt wurde, beim Verbrauchsausweis annähernd unmöglich. Trotzdem war dieser früher für eine Vielzahl an Gebäuden zugelassen und auch durch seine niedrigen Kosten bei Verkäufern und Vermietern beliebt.
Laut GEG ist der Verbrauchsausweis jedoch nur noch erlaubt, wenn das Haus nach 1977 erbaut wurde und mehr als vier Wohneinheiten besitzt. Für Einfamilienhäuser darf der Verbrauchsausweis somit nicht mehr ausgestellt werden.
Angaben im Energieausweis
Im Energieausweis findet man neben allgemeine Angaben zum Haus und der verwendeten Heizart auch den berechneten Energiekennwert. In Ausweisen ab 2014 findet sich zusätzlich die Energieeffizienzklasse A+ bis H, sodass der Vergleich der Immobilien auf den ersten Blick möglich ist.