Teilungserklärung: was ist das und wofür wird diese benötigt?

Die Teilungserklärung ist mit das wichtigste Dokument bei einer Eigentumswohnung. Aus diesem Grund ist sie stets Teil der entsprechenden Kaufverträge. Ohne die Teilungserklärung ist die Teilung der Immobilie in einzelne Wohneigentümer und sind die entsprechenden Grundbucheintragungen nicht möglich.

Der rechtliche Rahmen der Teilungserklärung ist im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) gesteckt. Hierbei sind besonders die Paragrafen 3 (Vertragliche Einräumung von Sondereigentum) und 8 (Teilung durch den Eigentümer) hervorzuheben. 

Für die Erstellung der Teilungserklärung wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung vom Bauamt benötigt. Diese bestätigt, dass die einzelnen Sondereigentume nach den Vorgaben des WEG in sich abgeschlossen sind. Hierfür müssen der Behörde die entsprechenden Aufteilungspläne mit exakten Angaben über Sonder- und Gemeinschaftseigentümer eingereicht werden. Nachdem diese geprüft wurden, kann die Abgeschlossenheitsbescheinigung ausgestellt werden.

Im Anschluss müssen entweder die Unterschriften unter der Teilungserklärung notariell beglaubigt oder die gesamte Teilungserklärung an sich notariell beurkundet werden. In der Regel trifft der zweite Fall dabei zu.

Was wird in der Teilungserklärung festgelegt?

Miteigentumsanteile

Die weitreichendste Festlegung in der Teilungserklärung ist die Benennung der Miteigentumsanteile. Über diesen Wert werden alle Kosten für die Bewirtschaftung des Gebäudes und auch die Rechte zwischen den Eigentümer aufgeteilt. Hierzu gehören neben den üblichen Nebenkosten auch zum Beispiel teurere Sanierungsmaßnahmen, aber auch Rechte und Werte zur Entscheidungsfindung bei Eigentümergemeinschaften.

Stimmrecht

Auch das Stimmrecht und nach welchem Prinzip dies ausgeübt wird, ist in der Teilungserklärung enthalten. Mit dem Wertprinzip, dem Objektprinzip und dem Kopfprinzip gibt es drei Varianten um das Stimmrecht festzulegen. Welches Prinzip bei Ihnen zutreffend ist, ist in Ihrer Teilungserklärung festgelegt. 

Definition von Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Besonders bei Modernisierungen und Umbauten am eigenen Sondereigentum sollte die Teilungserklärung im Vorfeld nochmals studiert werden. So ist in ihr auch genau geregelt, welche Bauteile des Gebäudes Sonder- und welche Gemeinschaftseigentum sind. Zweites darf nicht ohne vorherige Genehmigung durch die Eigentümergemeinschaft verändert werden.

Nutzungseinschränkungen

Meist enthält die Teilungserklärung auch Vorschriften zur Nutzung der gesamten Anlage. 

Hausverwaltung

In jedem Fall ist in ihr eine Regelung zur Bestellung einer Hausverwaltung enthalten.

Unser Rat:

Lesen Sie die Teilungserklärung sehr akribisch und gleichen Sie diese immer mit den Angaben im Grundbuch, in der Wohnflächenberechnung und Hausgeldabrechnung ab. Nicht selten passieren an irgendeiner Stelle Fehleintragungen. Bei Unklarheiten sprechen Sie uns - Ihren Immobilienmakler für Kappeln- gerne an und lassen Sie sich dies Teilungserklärung ausführlich vor der Beurkundung des Kaufvertrages erklären.