Welche zusätzlichen Kosten müssen Verkäufer und Käufer bei einem Kauf beachten.

Beim Immobilienkauf bzw. -verkauf kommen auf Verkäufer und Käufer neben der Maklerprovision noch weitere Kosten zu. Einige davon sind unumgängliche, andere können mit einer guten Beratung auch reduziert oder ganz umgangen werden.

Verkäufer: Vorfälligkeitsentschädigung

Sollte der damalige Kredit für den Kauf der Immobilie noch nicht abgezahlt sein, so wird in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung bei der finanzierenden Bank für die Ablösung von diesem fällig. 

Verkäufer: Spekulationssteuer

Ist die Immobilie noch keine zehn Jahre im Besitz und nicht selbst bewohnt worden, wird die sogenannte Spekulationssteuer fällig. Daher lohnt sich immer der Weg zum Steuerberater, bevor der Verkauf der Immobilie angegangen wird.

Verkäufer: Löschung von Grundbucheinträgen

Ein eher geringer Betrag kann auf die Verkäufer zukommen, sollten sich im Grundbuch noch Eintragungen befinden, die für einen lastenfreien Verkauf gelöscht werden müssen. Diese Kosten hat der Verkäufer zu tragen.

Käufer: Grunderwerbssteuer

Grundsätzlich haften sowohl Käufer als auch Verkäufer für die Grunderwerbssteuer, da die Begleichung von dieser jedoch unerlässlich für den Erwerb der Immobilie ist, kommen in der Regel die Käufer für sie auf. Dies wird explizit im Kaufvertrag festgehalten.

Die Höhe der Grunderwerbssteuer variiert dabei von Bundesland zu Bundesland. Während sie in Bayern und Sachsen nur bei 3,5 % des Kaufpreises liegt, weisen Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und das Saarland mit 6,5 % des Kaufpreises den höchsten Satz in Deutschland auf.

Käufer: Notar und Grundbucheintragungen

Das Notariat fertigt nicht nur den Kaufvertragsentwurf an und steht als neutrale Rechtsberatung beiden Parteien zur Seite, es ist auch für die Sicherstellung der Lastenfreiheit im Grundbuch der Immobilie sowie die Eintragungen in diesem verantwortlich. Hierfür kommen Kosten von ca. 1,5 % des Kaufpreises auf die Käufer zu.

Käufer und Verkäufer: Immobilienmakler

Die Kosten für den Immobilienmakler werden seit dem Dezember 2020 auf den Käufer und Verkäufer zu gleichen Teilen aufgeteilt. Es gibt seltene Ausnahmen, in denen der Verkäufer die Maklerkosten zu 100 % trägt. Was hingegen mittlerweile verboten ist, dass der Käufer 100% der Maklerkosten zu tragen hat (Ausnahme: der Käufer beauftragt den Immobilienmakler mit einem Suchauftrag).

Faustformel für die Nebenkosten

Als grobe Faustformel können Sie mit 10 bis 15 % des Kaufpreises für die o.g. Nebenkosten rechnen. Beträgt der Kaufpreis für Ihre Immobilie also 300.000 Euro, müssen Sie mit Gesamtkosten von rund 330.000 - 345.000 Euro kalkulieren.  

Wir haben den Ablauf eines Verkaufes einer Immobilie noch einmal in einem separaten Artikel zusammengefasst

Sollten Sie sich für unsere Leistungen des Immobilienverkaufes interessieren, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wir sind in der gesamten Schlei-Region, insbesondere als Immobilienmakler in Kappeln und Süderbrarup, aber auch Schleswig, Geltinger Bucht bis hin nach Flensburg aktiv. 

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