Was ist bei Vollmachten bei Immobilientransaktionen zu beachten?

Ob Krankheit, Auslandsaufenthalte oder Erbengemeinschaften – es gibt verschiedene Gründe, wegen denen die Bevollmächtigung einer Person für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie nötig werden kann. Doch welche Form muss für die Rechtswirksamkeit dieser Vollmacht gewahrt werden und welche Inhalte können in ihr festgelegt werden?

Generell kann festgehalten werden, dass Vollmachten bei Immobiliengeschäften grundsätzlich notariell beglaubigt oder beurkundet werden müssen. Während bei manchen anderen Angelegenheiten Vollmachten sogar nur mündlichen geschlossen werden dürfen, ist dies beim Haus- oder Wohnungsverkauf gesetzlich ausgeschlossen.

Welche Vollmachtsformen gibt es für Immobilientransaktionen?

Verkaufsvollmacht

Sollte ein Verkäufer oder Käufer nicht vor Ort sein oder eine Erbengemeinschaft zur Vereinfachung der Verkaufsabwicklung sich zur Bevollmächtigung einer Person für den Verkauf der Immobilie entscheiden, so wird oftmals für diesen Zweck eine Verkaufsvollmacht erteilt. In dieser sind alle Absprachen zwischen Vollmachtgebern und Bevollmächtigtem für dieses Geschäft festgehalten, sodass der Bevollmächtigte einen festen Rahmen hat, in dem er selbstständig im Sinne der Vollmachtgeber agieren kann.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht bemächtigt den Bevollmächtigten im Falle einer Notsituation, in der der Vollmachtgeber nicht mehr seine Belange selbst regeln kann, Entscheidungen in seinem Sinne zu treffen und die anfallenden Aufgaben zu erledigen. In der Vorsorgevollmacht wird genau festgehalten, in welchen Lebensbereichen diese gilt. Wichtig ist auch zu wissen, dass sie zwar ab der Ausstellung offiziell in Kraft tritt, im Innenverhältnis jedoch festgelegt ist, ab welchem Zeitpunkt der Bevollmächtigte tatsächlich erst tätig werden muss/darf.

Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht gilt für alle rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten, ausgenommen sind allerdings familienrechtliche Angelegenheiten wie zum Beispiel eine Scheidung. Somit ist in ihr auch ohne explizite Nennung der Hausverkauf enthalten.

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Frühzeitig handeln

Da in den meisten Fällen die Vollmacht bei Erkrankungen der Vollmachtgeber eingesetzt wird, sollte diese unbedingt frühzeitig erstellt werden. Besonders bei Krankheitsbildern wie einer Demenz kann diese sonst rechtlich gegebenenfalls nicht mehr anerkannt werden.

Sollten Verkäufer kurzfristig nicht mehr den Immobilienverkauf zu Ende selbst begleiten können, kann auch eine dritte Person mit einer mündlichen Vollmacht am Notartermin teilnehmen. Diese Vollmacht muss jedoch nachträglich beurkundet werden, um rechtswirksam zu werden. 

Aber auch Hausbesuche durch den Notar oder die Notarin sind für eine nachträgliche Beurkundung des Kaufvertrages möglich, sodass auf die Vollmacht gänzlich verzichtet werden könnte, je nach Grund für die Verhinderung der Verkäufer.

In beiden Fällen ist der Kaufvertrag so lange schwebende, bis entweder die Vollmacht oder der gesamte Kaufvertrag nachbeurkundet wurden.

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Nur absolute Vertrauenspersonen sollten für ein solch großes Geschäft bevollmächtigt werden. Lässt es der Gesundheitszustand der Vollmachtgeber zu, ist es ratsam, die Handlungen der Bevollmächtigten regelmäßig zu kontrollieren.

Die Vollmacht zeitlich begrenzen

Besonders bei reinen Verkaufsvollmachten sollte der zeitliche Rahmen festgesteckt sein und diese lieber nochmals verlängert werden, als dass sie unbegrenzt gilt.

Kosten für eine Verkaufsvollmacht

Zur Berechnung der Kosten für eine Verkaufsvollmacht wird der Geschäftswert der Vollmacht zugrunde gelegt. Sollte sich die Vollmacht auf das gesamte Vermögen des Vollmachtgebers beziehen, werden 50 % des Vermögens als Grundlage festgesetzt. Bei einer Vollmacht für einen Immobilienverkauf sind es lediglich 50 % des Immobilienwertes. Geregelt wird dies im § 98 der GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz).

Unser Rat: 

Fragen sie Ihren Immobilienmakler (also gerne uns!) bei Fragen zu diesem Thema, oder den Rechtsanwalt bzw. Notar Ihres Vertrauens. Diese werden Sie ausführlich beraten und Sie dabei unterstützen, den richtigen Weg für Ihr Immobiliengeschäft zu finden.

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