Grunderwerbssteuer: muss die jeder zahlen?

Wird ein Grundstück verkauft, unabhängig davon, ob dieses bebaut ist oder nicht, fällt fast immer die Grunderwerbssteuer an. Doch in welchen Fällen wird diese Steuer nicht erhoben und wer muss für diesen Teil der Kaufnebenkosten aufkommen?

Was ist die Grunderwerbssteuer?

Die Grunderwerbssteuer (GrESt) ist Teil der üblichen Kaufnebenkosten bei dem Erwerb eines Grundstückes oder einer Immobilie. Auch bei einer Eigentumswohnung oder einem Teilkauf fällt diese heruntergerechnet auf den entsprechenden Eigentumsanteil an.

Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer?

Die Höhe der Grunderwerbssteuer variiert von Bundesland zu Bundesland. Der niedrigste Satz ist aktuell (Stand Juni 2023) mit 3,5 % des Kaufpreises in Bayern und Sachsen. Die höchste Besteuerung beim Erwerb von Grundeigentum weisen mit 6,5 % Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen vor. 

Wer ist grunderwerbssteuerpflichtig?

Außer in dem Fall, dass Käufer und Verkäufer in „gerade Linie“ verwandt sind oder es sich um eine Erbschaft oder Schenkung handelt, fällt immer die Grunderwerbssteuer an.

Die Ausnahmen

In „gerade Linie verwandt“ bedeutet z.B. die Eltern verkaufen an die Kinder oder die Großeltern an die Enkelkinder. Auch Ehepartner können Immobilien ohne Grunderwerbssteuer untereinander an sich verkaufen. 

Geschwister sind von dieser Ausnahme nicht betroffen, da sie nicht in gerader Linie, sondern sogenannter „Seitenlinie“ miteinander verwandt sind.

Bezüglich Erbschaft und Schenkung regelt das der „§3 im Grunderwerbsteuergesetz“:

"Von der Besteuerung sind ausgenommen (…) der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes.

In der Regel zahlt der Käufer

Wenn nicht die oben genannten Ausnahmen zutreffen sind beide Parteien grunderwerbssteuerpflichtig, jedoch übernehmen in der Regel die Käufer diese, da ohne die Begleichung der Grunderwerbssteuer das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt und somit die Käufer nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden können.

Der Ablauf eines Immobilienverkaufs funktioniert in Deutschland grundsätzlich nur über einen Notar. Das Notariat wird im Kaufvertrag festhalten, wer von den am Immobilienkauf beteiligten Parteien für die Grundsteuer aufzukommen hat. Nach der Vertragsunterzeichnung informiert das Notariat das zuständige Finanzamt über den beurkundeten Kaufvertrag.

Das Finanzamt stellt daraufhin den entsprechenden Steuerbescheid für die grunderwerbssteuerpflichtige Person aus, die diesen innerhalb von vier Wochen begleichen muss.

Nach Eingang des Geldes wird die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ausgestellt, die das Notariat an das Grundbuchamt weiterleitet. Nun kann die Käuferpartei auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden.

Wichtig:Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Blogartikel um keine Steuer- oder Rechtsberatung handelt. Bitte lassen Sie Ihren Sachverhalt immer im konkreten Fall durch eine qualifizierte Rechts- oder Steuerkanzlei prüfen.

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